§9 Absatz 3: Ich beantrage die Streichung des letzten Satzes. Wenn es zugelassen ist für ein Gemeinderats-, Ortschaftsrats- bzw. Bezirksbeiratsmandat zu kandidieren ist es logisch, dass bei entsprechendem Wahlergebnis die Mandate auch angenommen werden dürfen. Sie sind sogar anzunehmen! Der Satz ist also überflüssig und klingt noch eher so als würde man etwas Verbotenes tun was auch nur toleriert würde.
Antrag: | Satzung KV Karlsruhe |
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Antragsteller*in: | Martin Pötzsche |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.11.2016, 16:13 |
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